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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10 (https://dejure.org/2011,121983)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 15 AS 375/10 (https://dejure.org/2011,121983)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 15 AS 375/10 (https://dejure.org/2011,121983)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10
    Abgesehen davon, dass diesem Streitgegenstand durch eine zeitlich begrenzte Verurteilung des Beklagten (nur für den Zeitraum bis Juni 2010) hätte Rechnung getragen werden müssen, handelt es sich bei den Fahrtkosten um einen Sonderbedarf, der allein den Kindern zustünde (vgl. BSG Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10, Rn. 15 m. w. N.) und für den die Klägerin selbst danach nicht aktivlegitimiert ist.

    Hieraus folgt zugleich, dass - entgegen der Auffassung des SG - der vom BVerfG geschaffene verfassungsrechtliche Anspruch für die Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarfe nicht einschlägig ist (vgl. zum Vorstehenden BSG-Urteile vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R [Schülermonatskarte], vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R [Schulbücher] und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R [Schulbedarf]).

    Für solche "typischen" Bedarfe war der verfassungsrechtliche Anspruch ersichtlich nicht gedacht (BSG Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R, Rnr. 17).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10
    Die Klägerin hat am 8. Januar 2010 Klage erhoben und geltend gemacht, dass sich der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten aus der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffenen Härtefallregelung (Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09 u. a.) ergebe.

    Durch die geringere Anrechnung des Kindergeldes ergebe sich dann ein höherer Anspruch der Klägerin auf Leistungen nach dem SGB II. Der Anspruch der Klägerin auf Berücksichtigung der Fahrtkosten ihrer Kinder bei der Bedarfsberechnung beruhe auf der einstweiligen Anordnung des BVerfG in dem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a.), wonach Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m. Artikel 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden könnten.

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10
    Zu deren Begründung beruft er sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Oktober 2009 (B 14 AS 44/08 R), wonach Fahrtkosten, die anlässlich eines Schulbesuchs entstünden, spezifisch ausbildungsbedingte Kosten seien, für deren Übernahme es weder im SGB II noch im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) eine Rechtsgrundlage gebe.

    Hieraus folgt zugleich, dass - entgegen der Auffassung des SG - der vom BVerfG geschaffene verfassungsrechtliche Anspruch für die Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarfe nicht einschlägig ist (vgl. zum Vorstehenden BSG-Urteile vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R [Schülermonatskarte], vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R [Schulbücher] und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R [Schulbedarf]).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10
    Hieraus folgt zugleich, dass - entgegen der Auffassung des SG - der vom BVerfG geschaffene verfassungsrechtliche Anspruch für die Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarfe nicht einschlägig ist (vgl. zum Vorstehenden BSG-Urteile vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R [Schülermonatskarte], vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R [Schulbücher] und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R [Schulbedarf]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 13 AS 32/12
    Mit Urteil vom 24. November 2011 (Az. L 15 AS 375/10) hat der 15. Senat unter Berücksichtigung des genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes entscheiden, dass bis zur Neuregelung des § 28 Abs. 6 SGB II keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten vorgelegen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat (vgl. das den Beteiligten bekannte Urteil vom 24. November 2011 - L 15 AS 375/10), sah das SGB II (jedenfalls bis zur Neufassung des § 21 Abs. 6 SGB II durch Gesetz vom 27. Mai 2010 - BGBl. I S. 671) Leistungen für Schulbedarfe, zu denen auch die durch den Schulbesuch entstehenden Fahrtkosten gehören, nicht vor.
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